Näher ausgeführt wird dies in der Beschussverordnung. Dort in der Anlage II Abbildung 10 ("F im Fünfeck") und Abbildung 5b ("PTB im Quadrat")
Abbildung 10 "F im Füneck"
Kennzeichen für Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes)
Abbildung 5b "PTB im Quadrat"Abbildung 5b
Zulassungszeichen für (...), andere nicht tragbare Geräte, (...) nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes.
§ 7 (1) Beschussgesetz:
Schussapparate, (...) dürfen (...) nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der zuständigen Stelle zugelassen sind.
Gleiches gilt für Feuerwaffen (...), bei denen dem Geschoss eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, (...)
Somit sind die beiden Kennzeichnungen zusammen nur für Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird.
a) Diese Waffen haben NUR die Kennzeichnung "F im Fünfeck" (keine Feuerewaffen)
b) die Kennzeichnung "F im Fünfeck" und "PTB im Quadrat" gilt bis max. 7,5 Joule Bewegungsenergie
Näher ausgeführt wird dies in der Beschussverordnung. Dort in der Anlage II Abbildung 10 ("F im Fünfeck") und Abbildung 5b ("PTB im Quadrat")
Abbildung 10 "F im Füneck"
Kennzeichen für Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 J erteilt wird (§ 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes)
Abbildung 5b "PTB im Quadrat"Abbildung 5b
Zulassungszeichen für (...), andere nicht tragbare Geräte, (...) nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes.
§ 7 (1) Beschussgesetz:
Schussapparate, (...) dürfen (...) nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der zuständigen Stelle zugelassen sind.
Gleiches gilt für Feuerwaffen (...), bei denen dem Geschoss eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, (...)
Somit sind die beiden Kennzeichnungen zusammen nur für Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird.
a) Diese Waffen haben NUR die Kennzeichnung "F im Fünfeck" (keine Feuerewaffen)
b) die Kennzeichnung "F im Fünfeck" und "PTB im Quadrat" gilt bis max. 7,5 Joule Bewegungsenergie